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Luftdichtheit

Materialien für Luftdichtheitsschichten und Anschlüsse

5.1 Allgemeine Anforderungen

Die verwendeten Materialien müssen die bauüblichen Bewegungen aufnehmen können oder die Bewegungen sind konstruktiv zu berücksichtigen.

Die Luftdichtheit muss durch eine ausreichende Haftung zwischen den oder Komprimierung der zu ver- wendenden Materialien sichergestellt sein.

Die Verarbeitungstemperaturen der verwendeten Materialien sind einzuhalten.


5.2 Beispiele für Bauteile und Bauprodukte in der Fläche (Regelquerschnitt)

5.2.1 Mauerwerk und Betonteile

Betonbauteile, die nach DIN 1045-2 hergestellt werden, gelten als luftdicht. Bei Mauerwerk ist es in der Regel zum Herstellen einer ausreichenden Luftdichtheit erforderlich, eine Putzlage aufzubringen.

5.2.2 Bahnen

Luftdichte Bahnen können z. B. aus Kunststoff, Elastomeren, Bitumen und Papierwerkstoffen bestehen. Diese dürfen nicht perforiert sein (dies gilt nicht für Perforierungen durch Befestungsmittel, z.B. Klammern).

5.2.3 Plattenmaterialien

Gipsfaserplatten, Gipskarton-Bauplatten, Faserzementplatten, Bleche und Holzwerkstoffplatten sind luftdicht.

Mit diesen Plattenmaterialien lässt sich in der Fläche eine Luftdichtheitsschicht herstellen Gesonderte Maßnahmen sind im Bereich von Stößen, Anschlüssen und Durchdringungen zu ergreifen (siehe 7.3).

Undicht sind z. B. üblicherweise

Trapezbleche im Bereich der Überlappungen;
— Nut-Feder-Schalungen,
— Platten als raumseitige Bekleidung im Bereich von Anschlüssen und Durchdringungen.

Poröse Weichfaserplatten und Holzwolleleichtbauplatten sind nicht luftdicht.

Fragen dazu?

Bei Fragen zu den oben angezeigten Informationen wenden Sie sich jeder Zeit gern an uns.